Entscheidung vertagt: Der Urheberrechtsstreit zwischen Bushido und der Gothic-Band Dark Sanctuary wird sich bis in den Sommer ziehen.
Statt einer für heute angekündigten Entscheidung im Streit zwischen der französischen Gothic-Band Dark Sanctuary und Bushido, hat das Hamburger Landgericht die mündliche Verhandlung wieder eröffnet. Jede Partei hat nun die Möglichkeit, auf den teilweise neuen Schriftsatz der Gegenseite binnen vier Wochen zu reagieren.
Auch die Rechte der einzelnen Mitglieder der klagenden Band Dark Sanctuary will das Gericht in der parallel dazu eröffneten Beweisaufnahme prüfen. Aufgrund verwendeter Pseudonyme könne man die Künstlernamen der Franzosen auf ihren Alben nicht genau zuordnen, was maßgeblich für die Frage ist, ob und in welchem Umfang Bushido eine Rechtsverletzung begangen habe.
Die Gothic-Band und ihre Plattenfirma werfen dem Rapper, seinem Label ersguterjunge und der Ex-Plattenfirma Universal Music vor, sich illegal bei insgesamt 16 Stücken von zehn Studioalben bedient zu haben. Dem Gesamtstreitwert liegt eine Summe von rund 100.000 Euro zugrunde. Die Verhandlung soll im Sommer fortgesetzt werden.



